„Wie uns heute aufgefallen ist, nutzen Sie den Begriff „Digitales Schwarzes Brett“ und „DSB“ um auf ein ähnliches von Ihnen angebotenes Produkt hinzuweisen. Dies ist unzulässig, da der Begriff „Digitales Schwarzes Brett“ und „DSB“ eine beim Europäischen Harmonisierungsamt eingetragene Wortmarke der heinekingmedia GmbH (AktZ. 011797545) ist.“
Aus diesem Grunde bitte ich die Communitymitglieder, diese Begriffe fortan nicht mehr zu verwenden – Danke.
Wie ich finde eine umfangreiche Sammlung von Anwendungsfällen. Leider ist in jedem Artikel zusammengeschrieben, welche Hardware (jede/Raspberry-Pi) funktioniert, mit welcher Software (Browser/Präsentationssoftware) etwas angezeigt wird und mit welcher Intelligenz Daten an den Platz kommen, so dass sie angezeigt werden können (Middleware).